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Vereinsrecht für Fortgeschrittene

Freundeskreise der Ingolstädter Schulen lernten auf Informationsveranstaltung des Gesamtelternbeirats viel dazu

[Donaukurier 06.05.2015] Ingolstadt (sic) Erfolg und Risiko liegen oft nah beieinander. Zum Beispiel folgender Fall: Der Elternbeirat hängt sich voll rein, um ein schönes Schulfest zu organisieren. Es gelingt, alle freuen sich, essen und trinken üppig – und am Ende liegen 5000 Euro in bar in der Kasse des Elternbeirats; ein Etat in der juristischen Grauzone, ohne geregelte Kontrolle – zu treuen Händen der Beiratsmitglieder, die persönlich haften. Das kann heikel werden. Sehr heikel.

„Es ist bedenklich, wenn eine Handkasse zu groß wird“, erklärt Matthias Wunderlich, ein Kenner der Materie, denn er hat sich tief eingearbeitet – ehrenamtsbedingt. Er ist Vorsitzender des Elternbeirats der Gebrüder-Asam-Mittelschule und zugleich Kassier des Asam-Fördervereins. Wunderlich weiß, wie sehr es auf ordentliche Finanzen ankommt. Deshalb rät er den Eltern aller Schulen, Fördervereine zu gründen.

Auf Initiative Petra Flaugers, der Vorsitzenden des Gesamtelternbeirats der Grund-, Mittel- und Förderschulen in Ingolstadt, referierte Wunderlich an einem Informationsabend im Lehrerzimmer der Asam-Schule über Essenzielles, das bei der Gründung eines Vereins zu beachten ist. Seine Zuhörer: Vorstandsmitglieder von Fördervereinen, die es schon bis zum Eintrag im Vereinsregister geschafft haben, und Elternbeiräte, denen dieser nicht ganz einfache Weg noch bevorsteht. Sie arbeiteten sich gemeinsam mit Wunderlich durch das Dickicht der Formalien.

  • Ordentliche Finanzen: Das A und O. Vereine erreichen geregelte Verhältnisse über ihre Satzung, das Vereinsrecht und die Selbstverpflichtung, sich auch an alles zu halten. „Im Elternbeirat ist das Amt des Kassiers gar nicht vorgesehen“, erklärt Wunderlich. „Es gibt auch keine Vorschriften über die Geldverwaltung.“ Die Mitglieder haften wie gesagt persönlich. Nicht so im eingetragenen Verein (e. V.): Er ist eine Körperschaft, auf den die Haftung übergeht. Die Vorstandsämter erleichtern die Organisation, die Kassenprüfer und die Mitgliederversammlung verbessern die Selbstkontrolle. Und noch ein praktischer Vorteil des Fördervereins: Er stellt Spendenquittungen aus; der Elternbeirat und die Schule dürfen das nicht.
  • Gemeinnützigkeit: Schadet nie. „Der Vereinszweck sollte möglichst weit gefasst und dennoch spezifisch genug auf die Schule zugeschnitten sein“, sagt Matthias Wunderlich. Doch Vorsicht beim Geldeinnehmen! „Ein eingetragener Verein darf sich nur nachrangig wirtschaftlich betätigen. Wenn ich also mein ganzes Können auf Schulfeste ausrichte und sonst nichts mache, verfehle ich den Zweck des Vereins.“ Denn die Hauptaufgabe eines Fördervereins sei das Sammeln, Verwalten und Ausschütten von Spenden.
  • Unterstützung für einkommensschwache Familien: Eine wichtige Aufgabe der schulischen Fördervereine, vor allem bei längeren Klassenfahrten, die schnell bis zu 400 Euro kosten. Da tut ein Zuschuss für Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen gut. „Ein Eigenbeitrag muss aber sein“, sagt Wunderlich. „In der Regel zahlt der Verein die Hälfte.“ Alles läuft ganz diskret ab. Die Eltern stellen einen Antrag bei der eisern schweigenden Schulleitung. „Sie müssen keinen Grund angeben“, erklärt Anton Jungwirth, der Rektor der Gebrüder-Asam-Mittelschule. Der Kassier des Fördervereins bekommt eine Mitteilung, aber keinen Namen. Dann fließt das Geld.
  • Einige Tipps: Fördervereine und Elternbeiräte sollen voller Vertrauen zusammenarbeiten und sich unterstützen, betont Petra Flauger. Es sei nicht verboten, dass Eltern zugleich einem Beirat und einem Fördervereinsvorstand angehören. „Es ist aber besser, wenn die Leute nicht identisch sind.“ Und: Kreativität beflügelt die effektive Mitgliederanwerbung! Der Förderverein der Grundschule Mailing verteilt zum Beispiel kleine Schultüten mit einem Geschenk an die Erstklässler, erzählte Anja Schachtner, die Vorsitzende. In jeder steckt ganz dezent eine Beitrittserklärung. Und bitte Vorsicht bei Tombolas! Sie unterliegen der Glücksspielverordnung. Astrid Fleck, Vorsitzende des jungen Freundeskreises der Anton-Schule, klärt auf: Gewinnspiele unter einer Summe von 40 000 Euro bedürfen keiner Genehmigung; so viel kommt auf Schulfesten aber eher selten zusammen. Poker und Roulette sollten besser auch nicht gespielt werden.

Von Christian Silvester

[Quelle: Donaukurier, Vereinsleben]

Freundeskreise der Ingolstädter Schulen lernten auf Informationsveranstaltung des Gesamtelternbeirats viel dazu

Ingolstadt (sic) Erfolg und Risiko liegen oft nah beieinander. Zum Beispiel folgender Fall: Der Elternbeirat hängt sich voll rein, um ein schönes Schulfest zu organisieren. Es gelingt, alle freuen sich, essen und trinken üppig – und am Ende liegen 5000 Euro in bar in der Kasse des Elternbeirats; ein Etat in der juristischen Grauzone, ohne geregelte Kontrolle – zu treuen Händen der Beiratsmitglieder, die persönlich haften. Das kann heikel werden. Sehr heikel.

„Es ist bedenklich, wenn eine Handkasse zu groß wird“, erklärt Matthias Wunderlich, ein Kenner der Materie, denn er hat sich tief eingearbeitet – ehrenamtsbedingt. Er ist Vorsitzender des Elternbeirats der Gebrüder-Asam-Mittelschule und zugleich Kassier des Asam-Fördervereins. Wunderlich weiß, wie sehr es auf ordentliche Finanzen ankommt. Deshalb rät er den Eltern aller Schulen, Fördervereine zu gründen.

Auf Initiative Petra Flaugers, der Vorsitzenden des Gesamtelternbeirats der Grund-, Mittel- und Förderschulen in Ingolstadt, referierte Wunderlich an einem Informationsabend im Lehrerzimmer der Asam-Schule über Essenzielles, das bei der Gründung eines Vereins zu beachten ist. Seine Zuhörer: Vorstandsmitglieder von Fördervereinen, die es schon bis zum Eintrag im Vereinsregister geschafft haben, und Elternbeiräte, denen dieser nicht ganz einfache Weg noch bevorsteht. Sie arbeiteten sich gemeinsam mit Wunderlich durch das Dickicht der Formalien.

Ordentliche Finanzen: Das A und O. Vereine erreichen geregelte Verhältnisse über ihre Satzung, das Vereinsrecht und die Selbstverpflichtung, sich auch an alles zu halten. „Im Elternbeirat ist das Amt des Kassiers gar nicht vorgesehen“, erklärt Wunderlich. „Es gibt auch keine Vorschriften über die Geldverwaltung.“ Die Mitglieder haften wie gesagt persönlich. Nicht so im eingetragenen Verein (e. V.): Er ist eine Körperschaft, auf den die Haftung übergeht. Die Vorstandsämter erleichtern die Organisation, die Kassenprüfer und die Mitgliederversammlung verbessern die Selbstkontrolle. Und noch ein praktischer Vorteil des Fördervereins: Er stellt Spendenquittungen aus; der Elternbeirat und die Schule dürfen das nicht.

Gemeinnützigkeit: Schadet nie. „Der Vereinszweck sollte möglichst weit gefasst und dennoch spezifisch genug auf die Schule zugeschnitten sein“, sagt Matthias Wunderlich. Doch Vorsicht beim Geldeinnehmen! „Ein eingetragener Verein darf sich nur nachrangig wirtschaftlich betätigen. Wenn ich also mein ganzes Können auf Schulfeste ausrichte und sonst nichts mache, verfehle ich den Zweck des Vereins.“ Denn die Hauptaufgabe eines Fördervereins sei das Sammeln, Verwalten und Ausschütten von Spenden.

Unterstützung für einkommensschwache Familien: Eine wichtige Aufgabe der schulischen Fördervereine, vor allem bei längeren Klassenfahrten, die schnell bis zu 400 Euro kosten. Da tut ein Zuschuss für Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen gut. „Ein Eigenbeitrag muss aber sein“, sagt Wunderlich. „In der Regel zahlt der Verein die Hälfte.“ Alles läuft ganz diskret ab. Die Eltern stellen einen Antrag bei der eisern schweigenden Schulleitung. „Sie müssen keinen Grund angeben“, erklärt Anton Jungwirth, der Rektor der Gebrüder-Asam-Mittelschule. Der Kassier des Fördervereins bekommt eine Mitteilung, aber keinen Namen. Dann fließt das Geld.

Einige Tipps: Fördervereine und Elternbeiräte sollen voller Vertrauen zusammenarbeiten und sich unterstützen, betont Petra Flauger. Es sei nicht verboten, dass Eltern zugleich einem Beirat und einem Fördervereinsvorstand angehören. „Es ist aber besser, wenn die Leute nicht identisch sind.“ Und: Kreativität beflügelt die effektive Mitgliederanwerbung! Der Förderverein der Grundschule Mailing verteilt zum Beispiel kleine Schultüten mit einem Geschenk an die Erstklässler, erzählte Anja Schachtner, die Vorsitzende. In jeder steckt ganz dezent eine Beitrittserklärung. Und bitte Vorsicht bei Tombolas! Sie unterliegen der Glücksspielverordnung. Astrid Fleck, Vorsitzende des jungen Freundeskreises der Anton-Schule, klärt auf: Gewinnspiele unter einer Summe von 40 000 Euro bedürfen keiner Genehmigung; so viel kommt auf Schulfesten aber eher selten zusammen. Poker und Roulette sollten besser auch nicht gespielt werden.

Von Christian Silvester

[Quelle: Donaukurier: Vereinsleben]